DACH-Treffen zur wissenschaftlichen Integrität/GWP
22.02.2024
Wie sieht die Rechtslage zu wissenschaftlicher Integrität in Deutschland und der Schweiz aus? Welche Strukturen und Prozesse gibt es zur Untersuchung mutmaßlichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens? Und wie können wir in der Bearbeitung grenzüberschreitender Fälle besser zusammenarbeiten?
Um diese Fragen zu klären, organisierten die ÖAWI und die Ombudsstelle für Studierende des BMBWF gemeinsam ein DACH-Treffen von 19.-20.2.2024 im Palais Wellenstein. Vertreten waren neben den Organisatoren nationale Einrichtungen wie der Ombudsman für die Wissenschaft (D), die Deutsche Forschungsgemeinschaft und das Eidgenössische Department für Wirtschaft, Bildung und Forschung sowie die Akademien der Wissenschaften Schweiz, die ETH Zürich, die Universitäten Basel, Hamburg und Wien, sowie die AQ Austria.
Nach einem Vergleich der Rechtssysteme in den drei Ländern wurden die Ähnlichkeiten und Unterschiede in Infrastruktur und Prozessen zur Bearbeitung von Fällen mutmaßlichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens analysiert. Anhand von Fallbeispielen hatte eine Arbeitsgruppe im Vorfeld bereits Problembereiche in der Abwicklung grenzüberschreitender Fälle identifiziert. Diese wurden im Detail besprochen und Optionen zur Verbesserung der Möglichkeiten erwogen.
Eine zentrale Erkenntnis war, dass die in solchen Verfahren notwendige Vertraulichkeit der Zusammenarbeit klare Grenzen setzt. Was jedoch möglich ist, ist die mit einem Fall beschäftigten Personen – ob Hinweisgebende oder Untersuchende – besser zu informieren und so effizient zu den richtigen Ansprechpartner:innen gelangen zu lassen.
In diesem Sinne sind die Pflege und Weiterentwicklung des bei diesem Treffen entstandenen Netzwerks geplant, das gemeinsam Leitlinien entwickeln und „Leitplanken“ zur Orientierung bei der Abwicklung grenzüberschreitender Fälle zur Verfügung stellen soll.