Über die ÖAWI
Die Tätigkeitsbereiche der Österreichischen Agentur
für wissenschaftliche Integrität
Die Tätigkeitsbereiche der Österreichischen Agentur
für wissenschaftliche Integrität
Die ÖAWI stärkt das Bewusstsein für die Standards Guter Wissenschaftlicher Praxis unter WissenschaftlerInnen und in der Öffentlichkeit.
Sie festigt die wissenschaftliche Verantwortung und stellt die Einhaltung der daraus abgeleiteten Richtlinien sicher.
Aufklärung und Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens – nicht dessen Sanktionierung – stehen im Fokus der Tätigkeiten.
Das wichtigste Ziel der ÖAWI ist die Sicherstellung der Guten Wissenschaftlichen Praxis in der österreichischen Forschungs- und Bildungslandschaft.
Das Angebot der ÖAWI reicht von individuellen Beratungen bis zu Präventions-Workshops und Trainings zur Sensibilisierung angehender und etablierter WissenschaftlerInnen. Zusätzlich wird die Kommission für wissenschaftliche Integrität bei der Untersuchung von Anfragen in Bezug auf vermutete Verstöße gegen die Gute Wissenschaftliche Praxis tätig.
Die ÖAWI wurde Ende 2008 als Verein ins Leben gerufen. Mittlerweile hat sie über 50 stimmberechtigte Mitgliedsinstitutionen, dazu gehören alle öffentlichen österreichischen Universitäten, mehrere Privatuniversitäten, Fachhochschulen sowie verschiedene außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Forschungsförderorganisationen.
Die Agentur finanziert sich über deren Mitgliedsbeiträge.
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Stv. Kommissionsvorsitzende
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Luzern – Schweiz
Regina E. Aebi-Müller hat das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bern abgeschlossen und anschliessend im Jahr 1997 im Kanton Bern das Anwaltspatent erworben. Es folgten das Doktorat mit einem Schwerpunkt im Familien- und Erbrecht. Im Jahr 2005 habilitierte sie sich mit einer Arbeit zum System des zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutzes. Seit demselben Jahr ist sie ordentliche Professorin für Privatrecht und Privatrechtsvergleichung an der Universität Luzern. In ihrer Forschung widmet sie sich u.a. dem Medizinrecht, dem Familienrecht, dem Personenrecht (Handlungsfähigkeits-, Persönlichkeitsschutz-, Vereins- und Stiftungsrecht) sowie dem Erbrecht. Sie hat, teilweise im Rahmen von drittmittelfinanzierten Forschungsprojekten, zahlreiche Publikationen verfasst und ist Mitglied bei nationalen und internationalen Fachgesellschaften. Seit 2016 ist sie Co-Herausgeberin des renommierten Berner Kommentars.
Seit Juni 2017 ist Regina E. Aebi-Müller Mitglied der Zentralen Ethikkommission der Schweizerischen Akademie für Medizinische Wissenschaften (SAMW) und seit 2019 Mitglied der Expertenkommission von Alzheimer Schweiz. Sie war von 2014 bis 2021 Forschungsrätin beim Schweizerischen Nationalfonds, Abteilung IV (Programme) und von 2017 bis 2021 auch Vizepräsidentin dieser Abteilung. Sie war ebenfalls von 2017 bis 2021 Mitglied und Vizepräsidentin der Kommission für wissenschaftliche Integrität des Schweizerischen Nationalfonds.
Seit 2020 ist Regina E. Aebi-Müller Prorektorin für Personal und Professuren an der Universität Luzern und in dieser Funktion auch Präsidentin der universitären Gleichstellungskommission. Seit 2011 ist sie untersuchende Person bei Fällen von sexueller Belästigung. Von 2007 bis 2011 war sie Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern.