Vereins­organe

Vorstand, Geschäftsführung, Generalversammlung und Kommission

Vorstand

Der Vorstand

Der Vorstand leitet den Verein Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) und setzt sich aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern zusammen.

 

Der Vorstandsvorsitzende ist traditionellerweise der Präsident des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF). Weitere Mitglieder sind VertreterInnen der 

Österreichischen Universitätenkonferenz (Uniko), der Akademie der Wissenschaften (ÖAW), des Austrian Institute of Technology (AIT), der Universität Wien sowie der Medizinischen Universität Innsbruck.

 

Die Funktionsperiode der Vorstandsmitglieder umfasst zwei Jahre, eine mehrmalige Wiederwahl ist möglich.

Geschäftsführung

Die Geschäfts­führung

Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Leitung der Geschäftsstelle.

 

In der Geschäftsordnung wird geregelt, welche Aufgaben des Vorstands an die Geschäftsführung übertragen werden und welchen Umfang die

Vertretungsbefugnis der Geschäftsführung umfasst. Sämtliche Aufgaben werden eng mit dem Vorstand koordiniert.

Geschäftsordnung der Geschäftsführung (PDF)

Generalversammlung

Die General­versammlung

Die Generalversammlung ist die Mitgliederversammlung im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie ist beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte der Stimmen der ordentlichen Mitglieder vertreten ist. 

 

Die wesentlichen Aufgaben bestehen darin, Entscheidungen über die Bestellung bzw. Enthebung des Vorstands, der Geschäftsführung und der RechnungsprüferInnen zu treffen

und die Finanzgebarung des Vereins in Kooperation mit den RechnungsprüferInnen abzustimmen. Bestimmungen die Mitgliedschaft betreffend, wie die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedern, oder die Höhe des Mitgliedsbeitrags zu bestimmen, fällt ebenfalls der Generalversammlung zu.

 

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags sowie die Anzahl der Stimmen richten sich nach der Größe der jeweiligen Institution.

Kommission

Die Kommission

Die ÖAWI bietet eine neutrale und sachorientierte Plattform, um Fällen (vermeintlichen) wissenschaftlichen Fehlverhaltens objektiv auf den Grund zu gehen. Die Kommission für wissenschaftliche Integrität untersucht auf professionelle Weise die Schwere eines Verstoßes und unterbreitet allenfalls Vorschläge für nachfolgende Maßnahmen.

 

Sie ist ein unabhängiges, mit hochkarätigen WissenschaftlerInnen größtenteils aus dem Ausland besetztes Gremium.

Die Kommission ist jedoch weder eine Entscheidungsinstanz noch eine rechtssprechende Organisationseinheit. Die Mitglieder der Kommission werden von der Generalversammlung des Vereins auf Vorschlag des österreichischen Wissenschaftsrats für zwei Jahre bestellt.

 

Eine zweimalige Wiederwahl ist möglich.

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