Fachtagung
zu Datenschutz und Hinweisgeberschutz in der Arbeit von Anwaltschaften und Ombudsstellen
Zeit
20. Juni 2022
Ort
Volksanwaltschaft Palais Rottal Singerstraße 17, 1010 Wien
Über die Veranstaltung
Mit der Implementierung der Datenschutzgrundverordnung 2018 und der
EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie 2019 sind auch die gesetzlich verankerte Arbeit der Anwaltschaften und die Reglements der Ombudsstellen einem Wandel unterworfen. Die Rechtsimplikationen werden bei dieser Tagung von Expert*innen präsentiert
und mit den Teilnehmer*innen der Tagung diskutiert. Die Bedeutung für die alltägliche Arbeit von Anwaltschaften und Ombudsstellen wird analysiert und reflektiert. Ziele der Veranstaltung sind die Bewusstseinsbildung im Umgang mit personenbezogenen Daten und die Reflexion von Maßnahmen, um den
Schutz der Beschwerdeführer*innen/Anliegeneinbringer*innen zu gewährleisten sowie der Auswirkungen dieser Maßnahmen für die involvierten Institutionen.
(Auszug aus der Tagungseinladung)
Detaillierte Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier. (PDF)
Die Fachtagung ist eine gemeinsame Veranstaltung der Volksanwaltschaft,
der Tiroler und der Vorarlberger Landesvolksanwaltschaften,
der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität sowie der
Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF).